Dringliche Motion: Umfassende Schulraumplanung jetzt!

Der Gemeinderat wird verpflichtet, gestützt auf Artikel 24 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates, die folgenden Massnahmen zu treffen:

  1. Der Gemeinderat löst eine fundierte und umfassende Schulraumplanung aus, bearbeitet diese mit hoher Dringlichkeit und bringt sie dem Parlament in einer Gesamtschau zur Kenntnis, bzw. legt die entsprechenden Kreditbegehren vor.
  2. In die langfristige Schulraumplanung sind folgende Kriterien/Einflussfaktoren einzubeziehen:
    • Das Bevölkerungswachstum aufgrund der Bautätigkeit und geplanten Verdichtung.
    • Die prognostizierten Schüler/innenzahlen.
    • Das Klassenmengengerüst.
    • Der Raumbedarf der Volksschule (inkl. Kindergarten).
    • Der Schulraumstandard (wie viel Fläche und welcher Art).
    • Die Berücksichtigung von pädagogischen Rahmenbedingungen (z.B. Auswirkungen des Lehrplans 21).
    • Der Raumbedarf der Tagesschule und das prognostizierte Wachstum aufgrund gesellschaftspolitischer Rahmenbedingungen.
    • Zustand und Unterhaltsbedarf von Schulanlagen und Konsequenzen auf den (laufenden) Schulbetrieb.
    • Ersatz von provisorisch erbauten Schulanlagen (z.B. Pavillon).
  3. Dazu sind – wo sinnvoll – auch externe Berater/innen und/oder Planer/innen beizuziehen und die entsprechenden Kredite bereitzustellen.
  4. Dem Grossen Gemeinderat ist bis im Juni 2019 zu berichten:
    • Wie die Projektorganisation der langfristigen Schulraumplanung aussieht und wer für was welche Verantwortung trägt.
    • Mit welchen Kosten gerechnet werden und was wann budgetiert werden muss.
  5. Dem Grossen Gemeinderat ist bis Ende 2019 zu berichten:
    • Mit welchen Schülerzahlen/Klassenzahlen die Gemeinde in den nächsten Jahren rechnen muss (Prognose bis ins Jahr 2028).
    • In welchen Schulanlagen diese Klassen geführt werden sollen.
    • Welche zusätzlichen Schulräume bzw. Räume für den Kindergarten oder die Tagesschule an welchen Standorten geschaffen werden sollen.
    • Wie anstehende Renovierungen oder Ersatz von Schulanlagen in die Schulraumplanung integriert werden.

Können Ende 2019 die unter Punkt 5 aufgelisteten Fragen nicht abschliessend beantwortet werden, soll der Grosse Gemeinderat zu diesem Zeitpunkt in Form eines Zwischenberichts informiert werden.

Die Motion wird als dringlich erachtet.

Begründung

Münchenbuchsee braucht dringend genügend und den heutigen Standards und pädagogischen Rahmenbedingungen entsprechenden Schulraum für die Volksschule und Tagesschule. Die räumlichen und strukturellen Verhältnisse sind bereits heute an gewissen Standorten ungenügend. Aus Mangel an Gruppenräumen in allen Schulstandorten müssen Schülerinnen und Schüler teilweise im Gang auf provisorischen und ungenügend ausgestatteten Aussenarbeitsplätzen arbeiten, welche konzentriertes Lernen massiv erschweren.

Die Unterzeichnenden nehmen mit wachsender Besorgnis zur Kenntnis, dass in Münchenbuchsee zwar die Bautätigkeit zugenommen hat, aber seit Jahren kein Projekt zur massgeblichen Schulraumerweiterung die Genehmigungsreife erreichte und die Erweiterung/Erneuerung der schulischen Infrastruktur mit dem Bevölkerungszuwachs nicht Schritt hält. Die Unterzeichnenden stützen sich diesbezüglich auch auf das Leitbild der Gemeinde Münchenbuchsee (2013), in welchem im Punkt 2.4. steht: «Wir betreiben eine kontinuierliche Werterhaltung der gemeindeeigenen Infrastrukturen.» Zwei weitere Sätze im Leitbild sprechen für eine umfassende Schulraumplanung: Punkt 3.5. «Wir bieten ein qualitativ gutes Bildungsangebot.» Und Punkt 3.6. «Wir bieten ein gutes Angebot zur Verbindung von Berufs- und Familienarbeit.»

Immer wieder finden offenbar Strategieänderungen statt und es scheint eine Gesamtsicht auf die sich stellenden Probleme zu fehlen. Die letzten zwei Jahre wurden in der SPEKO Multifunktionales Gebäude Ressourcen investiert – ohne ein sichtbares Ergebnis, obwohl die Verabschiedung des Projekts zHd. der Stimmberechtigten ursprünglich in der zweiten Hälfte 2015 geplant war. Ende 2008 wurde das Projekt «Adelante», welches die Aufstockung des Bodenackerschulhauses vorsah, aufgrund der schlechten Finanzlage zurückgestellt und nie wieder in Erwägung gezogen.

Mit der «Rochade 21», die per Schuljahr 2017-2018 umgesetzt wurde, entstanden im Bodenackerschulhaus ein Oberstufenzentrum und neue Lehrerarbeitsplätze, was die Unterzeichnenden positiv werten. Die Tagesschule zügelte ins Dorfschulhaus, was nur eine Übergangslösung sein kann. Der Kindergarten Allmend war schon im vorherigen Schuljahr ins Schulhaus Allmend integriert worden, was sinnvoll war. Per Schuljahr 2018-2019 entstand im Pavillon eine neue 11. Kindergartenklasse. Dies war nur möglich, weil gleichzeitig zwei Einschulungsklassen aufgehoben wurden und damit der Raum zur Verfügung stand. Die Eröffnung einer neuen Kindergartenklasse wird unweigerlich Folgen auf das gesamte Klassenmengengerüst haben. Insgesamt wurde mit dieser Rochade nicht mehr Schulraum geschaffen.

Auch aus finanzstrategischer Sicht ist eine Gesamtschau unbedingt notwendig. Es soll dadurch erreicht werden, dass am richtigen Ort das Richtige und Notwendige gebaut wird und die dazu benötigten Finanzen im Sinne einer realistischen, vorausschauenden und etappierten Planung zur rechten Zeit bereitgestellt werden können. Der zu schaffende Schulraum wird mit grosser Wahrscheinlichkeit Kredite benötigen, die in den Zuständigkeitsbereich des Grossen Gemeinderates oder der Stimmberechtigten fallen.

Ausserdem sollen die aus Spargründen zurückgestellten Investitionen und anstehende Renovationen der Schulanlagen oder der Ersatz von längst überfälligen Provisorien (z.B. Pavillon) mit dieser umfassenden Schulraumplanung koordiniert werden.

Ein solch bedeutsames und langfristiges Projekt kann nach Meinung der Unterzeichnenden unmöglich ohne externe Unterstützung zeitgerecht und in der notwendigen Qualität bearbeitet werden.

Ohne dringliche Behandlung dieser Motion werden die anstehenden Arbeiten nicht zeitnah aufgenommen und es kann nicht sichergestellt werden, dass bei zukünftigen Kreditbegehren die verlangte Gesamtschau für das Parlament vorliegt.

Münchenbuchsee, 26. November 2018

Katharina Häberli Harker, SP-Fraktion

Edith Bucheli Waber, GFL Fraktion

Renate Löffel, EVP-Fraktion

René Bangerter, BDP-Fraktion

Marco Arni, FDP-Fraktion