Dringlicher Aufruf zum Nichtstun

Ist ihnen auch schon der schlechte Mobilfunkempfang in gewissen Gebieten von Buchsi aufgefallen? Woher kommt das? 2005 hat der GGR ein Postulat der GFL überwiesen, das eine für Bauherren verpflichtende Richtplanung für Mobilfunkantennen verlangte. Dies führte 2013 zu einer Anpassung im Baureglement, die vom Volk so bestätigt wurde. Das heutige Baureglement sieht vor, dass Mobilfunkantennen zuerst in Arbeitszonen und an Standorten gemäss zu erstellendem Richtplan errichtet werden. Auf dieser Grundlage wurden in den letzten Jahren mehrere Antennen und Ausbauten von Antennen bewilligt. Die Mobilfunkbetreiber wehren sich aber dagegen, dass Antennen an weiteren Standorten nur dann bewilligt werden, wenn sie den entsprechenden Bedarfsnachweis erbringen. Anstatt mit der Gemeinde zu kooperieren, haben die Mobilfunkanbieter daher Beschwerde gegen Teile des neuen Artikels beim Kanton eingereicht. Die zuständige Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons weigert sich bis heute, zu dieser Beschwerde Stellung zu nehmen. Sie müsste die Beschwerde abweisen und fürchtet das Präjudiz. Aus dieser doppelten Verweigerungshaltung von Mobilfunkanbietern und Kanton resultiert ein Baustopp für Mobilfunkantenne in Teilen von Münchenbuchsee.

Aktuell wird das Baureglement überarbeitet und die Richtplanung für Mobilfunkantennen wird wieder zum Diskussionspunkt. Gegen den Widerstand der GFL hat der GGR das Postulat von 2005 abgeschrieben und den GR in einem dringlichen Postulat aufgefordert, den Rechtsstreit beim Kanton zu sistieren. Das Baureglement beruht aber auf einem Volksentscheid und weder GGR noch GR haben die Kompetenz, den Vollzug des vom Volk gutgeheissenen Reglements einfach einzustellen. Der GR kann bei der JGK eine Sistierung des Verfahrens verlangen, allerdings wird damit die Situation nicht deblockiert. Im Gegenteil: Der GR entbindet den Kanton für weitere Jahre davon, endlich zu der Beschwerde Stellung zu beziehen.

Weiter fordert das dringliche Postulat, der GR solle das Baureglement dem übergeordneten Recht anpassen. Wird hier etwa behauptet, das aktuelle Baureglement respektiere in Sachen Mobilfunk das übergeordnete Recht nicht? Soll hier in vorauseilendem Gehorsam ein Bückling vor den Mobilfunkanbietern und dem Kanton gemacht werden, die Buchsi seit Jahren blockieren? Die zuständige Gemeinderätin, Sonja Bucher, versicherte, dies sei nicht der Fall. Sie liess keine Zweifel daran, dass das aktuelle Baureglement 2013 dem übergeordneten Recht entsprochen habe. Sie verstehe den Auftrag im dringlichen Postulat einzig so, dass eine Anpassung an die inzwischen geänderte Rechtslage vorgenommen werden solle. Dies ist allerdings trivial und wird auch von der GFL selbstverständlich unterstützt.

Insgesamt war das dringlichen Postulat von SVP, SP, FDP und BDP ein unnötiges Schaulaufen im GGR, ein dringlicher Aufruf zum Nichtstun. Die Diskussion über das Baureglement ist nun wieder dort, wo sie hingehört, im GR als vorbereitendem Organ mit seinen beratenden Kommissionen. Dort wird sich die GFL weiter dafür einsetzen, dass die Mobilfunkabdeckung in Buchsi besser wird, ohne dass es zu einem Wildwuchs beim Antennenbau und zu unnötigen Strahlenbelastungen in Wohngebieten kommt.

Luzi Bergamin, GFL-Fraktion