Einfache Anfrage: Auswirkungen der neuen Abfallverordnung auf die Gemeinde Münchenbuchsee

Per 01.01.2019 gelten neue Regelungen zur Abfallentsorgung, welche auch Auswirkungen auf die Gemeinden haben. Der Bund lockerte das Entsorgungsmonopol teilweise, der Kanton Bern setzt dieses konsequent um. Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen müssen selber wählen, wer ihren Abfall abholen soll. Die freie Wahl des Anbieters gilt neu auch für Siedlungsabfälle wie Kehricht, Glas, Karton oder Papier. Entsprechend entfallen für diese Firmen auch die kommunalen Gebühren der Abfallentsorgung.

Bei den neuen Regeln für Grossunternehmen gilt aufgrund der «Filiallösung», die vom Bund vorgegeben ist, Folgendes: Tankstellen-Shops, Kioske oder Bankfilialen, die zu einer grösseren Kette mit schweizweit über 250 Vollzeitstellen gehören, sind neu selbst für die Entsorgung ihrer Abfälle zuständig.

In verschiedenen Berichterstattungen konnte man Anfang Jahr lesen, dass bei der Umsetzung der neuen Abfallverordnung diverse Probleme auftreten. Deshalb interessieren mich folgende Fragen:

  1. Auf wie viele und welche Unternehmungen in der Gemeinde Münchenbuchsee haben die neuen Richtlinien der Abfallverordnung Auswirkungen?
  2. Entsorgt die Gemeinde Münchenbuchsee (respektive die Firma Schwendimann, mit der die Gemeinde einen Leistungsvertrag hat) die Siedlungsabfälle dieser Betriebe nicht mehr oder hat sie Verträge mit diesen Betrieben abgeschlossen?
  3. Welche Auswirkungen hat die Umsetzung der neuen Abfallverordnung auf die Spezialfinanzierung Abfall und auf den Leistungsvertrag der Gemeinde mit der Firma Schwendimann?

Edith Bucheli Waber, GFL-Fraktion