Interpellation: Investitionsplanung unter HRM2

Im Finanz- und Investitionsplan 2015 – 2020 wurde das jährliche Investitionsvolumen auf 2.5Mio Franken erhöht. Mit der Rechnung 2015 wurden zusätzlich ausserordentliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen nach HRM1 vorgenommen, welche uns in den kommenden 8 Jahren jährliche Minderausgaben von rund 370‘000 Franken bescheren. Trotzdem wurden mit dem Finanz- und Investitionsplan 2016 – 2021 wesentlich schlechtere Zahlen präsentiert, das Investitionsvolumen von 2.5Mio Franken sei wegen der hohen Investitionsfolgekosten nicht mehr haltbar. Begründet wird dies mit HRM2, welches eine lineare Abschreibung nach Nutzungsdauer vorschreibe. Allerdings wurden bereits das Budget 2016 und der Finanz- und Investitionsplan 2015 – 2020 nach HRM2 erstellt.

Ich bitte daher den Gemeinderat um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie sieht der Gemeinderat die Entwicklung der Investitionsfolgekosten unter HRM2, wenn die Investitionen im bisherigen Rahmen sowohl bezüglich Umfang wie Verteilung auf die Bereiche Tiefbau, Hochbau, Verwaltung und Bildung beibehalten werden? Welche Rolle spielen Sondereffekte wie das Projekt ICT Schule 21?
  2. Welchen Einfluss hat die Abschreibung des bestehenden Verwaltungsvermögens nach HRM1 auf die Verschlechterung der Finanzlage in den Jahren 2016 – 2024? Kann unter Annahme von stabilen Verhältnissen nach 2024 mit einer Entspannung der Finanzlage gerechnet werden oder bleiben die Vorbehalte nach Finanz- und Investitionsplan 2016 – 2021 über diesen Zeitraum hinaus bestehen?
  3. Welche Schlüsse zieht der Gemeinderat aus der neusten Finanz- und Investitionsplanung für die Realisierung anstehender Projekte, insbesondere für das multifunktionale Schulgebäude?

Ich danke bestens für die Beantwortung dieser Fragen!

25.10.2016

Luzi Bergamin, GFL-Fraktion