Interpellation: Was tut Münchenbuchsee für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen?

Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) hat den Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, verringern oder beseitigen, welchen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, sowie ihre autonome Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern.

Das Gesetz BehiG ist seit Jahren gültig. Im April 2014 hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) ratifiziert. Die Vorgaben des BehiG wie jene der UNBRK sind auch für die Gemeinden verbindlich.

Die GFL hat in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen an den Gemeinderat:

  1. Wie fördert der Gemeinderat die autonome Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft, insbesondere betreffend Bildungssystem, Arbeitsmarkt und politischer Partizipation?
  2. Alle öffentlichen Gebäude und Anlagen, deren Bau oder Erneuerung nach Inkrafttreten des BehiG bewilligt wurden, müssen hindernisfrei gestaltet sein. Welche öffentlichen Gebäude in Münchenbuchsee sind noch nicht hindernisfrei?
  3. Welche Massnahmen ergreift der Gemeinderat, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in den Gebäuden der Gemeindeverwaltung zu verhindern?
  4. Seit kurzem verfügt die Gemeinde Münchenbuchsee über einen neuen Webauftritt. Gedenkt der Gemeinderat die Hinweise unter dem Link „Barrierefreiheit“ für alle verständlich und anwendbar einzurichten?
  5. Ist der Gemeinderat bereit, ein auf die Vorgaben des BehiG und der UNBRK ausgerichtetes Konzept analog zum Alterskonzept auszuarbeiten?

Besten Dank für die Beantwortung.

Ursula Probst Stucki, GFL-Fraktion