Mitwirkung „Räumliches Entwicklungskonzept“ REK

Die Grüne Freie Liste dankt dem Gemeinderat und der Verwaltung für die umfangreiche Vorarbeit zum REK. Gerne nehmen wir dazu Stellung und bringen die Ideen und Korrekturen der GFL ein.

Plan Gesamtkonzept: Vorschläge für Anpassungen

Die Oberdorfstrasse sollte als Verbindungsstrasse eingezeichnet werden, nicht als Hauptverkehrsstrasse.

Der Urtenenbach muss renaturiert werden. Daher sollte entlang des bestehenden Golfplatzes und der geplanten Erweiterung der Urtenenbach als „Renaturierung Fliessgewässer“ eingezeichnet werden.

Es fehlt ein Abschnitt zum Thema Immissionen (Luft, Lärm, NIS). Hier wäre insbesondere aufzunehmen, dass zur Reduktion der Lärmimmissionen durch die Autobahn A6 im nördlichen Teil des Dorfes beim Kanton die Ausstattung der Autobahn mit einem Flüsterbelag verlangt wird.

Der Pfeil für den Zugang aus dem Weierquartier (entlang Dorfbach) zum Naherholungsbiet sollte nicht ins Feld sondern entlang des Quartiers in Richtung Süden weisen. Viel benutzt wird der Weg entlang der Oberdorfstrasse Richtung Diemerswil. Hier fehlt ein Gehweg entlang der Strsasse.

Siedlung

Das Ziel 6 -7 % Bevölkerungswachstume kann aus unserer Sicht durch innere Verdichtung erreicht werden.

Wichtig: Die angestrebte Verdichtung nach Innen kann nur ein Erfolg werden, wenn die Grundeigentümer und Quartierbevölkerung früh miteinbezogen werden. Dazu sollten schon im REK konkrete Schritte aufgezeigt werden“.

Die eingezeichneten Erneuerungsgebiete umfassen teilweise Quartiere mit Bausubstanz, die durchgehend neuer als 1990 ist ( Beispiel Juraweg). Dies scheint ein gewisser Widerspruch zum Abschnitt 5.2.4 zu sein.

Wir vermissen v.a. im Zusammenhang mit dem Thema Siedlungsentwicklung nach Innen einen eigenen Abschnitt zum Thema Klimawandel (Gestaltung von Bauten und Aussenräumen, Rolle von Begrünungen, Verminderung der Bodenversiegelung, Sicherstellung der lokalen Durchlüftung etc.).

Bei den Energiezielen sollte sich die Gemeinde auf Ziele beschränken, die sie über das REK und später über den Richtplan Ortsentwicklung, den Zonenplan und das Baureglement direkt beeinflussen kann. Das sind im Wesentlichen die Energieziele für den Raumwärmebedarf, den Warmwasserbedarf und den Stromverbrauch für die Haushalte. Weitere Energieziele werden sinnvollerweise auf kantonaler und insbesondere eidgenössischer Ebene festgelegt.

Es ist sinnvoll, den Energieverbrauch für Raumheizung, Warmwasserbedarf und Stromverbrauch indirekt mit CO2-Äquivalenten zu begrenzen. Dies begünstigt nichtfossile Energieträger erheblich.

Anstatt „Der Primärenergiebedarf pro Einwohner wird in der Gemeinde auf 4000 Watt und der CO2-Ausstoss pro Einwohner auf 2.4 t CO2-Äquivalente gesenkt.“ sollte folgendes formuliert werden: „Der CO2-Ausstoss, der für die Deckung des Energiebedarfs für Raumwärme, Warmwasser und Elektrizität pro Einwohner entsteht, wird in der Gemeinde pro Einwohner auf ein CO2-Äquivalent von 0.8 t/a gesenkt.“

Potentialgebiete Siedlungsentwicklung

Wir sind mit den Potentialgebieten einverstanden. Der Grünachse zwischen Waldegg und Ursprung muss bei allfälligen künftigen Planungen Rechnung getragen werden.

Handlungsbedarf

  • Bei der Planung in bereits bebauten Gebieten braucht es neue Konzepte. Der frühe Einbezug der Grundeigentümer und der Bevölkerungen ist vorrangig.
  • In Verdichtungs- und Erneuerungsgebieten bleiben graphisch die Planungseinheiten wenig klar. Wünschbar wäre eine Analyse mit klareren Abgrenzungen in Richtung des Konzeptes von Kleinquartieren, wie es z.B. im Kanton Zürich angewandt wird.
  • Die eingezeichneten Erneuerungsgebiete umfassen teilweise Quartiere mit Bausubstanz, die durchgehend neuer als 1990 ist. (Beispiel Juraweg). Dies scheint ein gewisser Widerspruch zum Abschnitt 5.2.4 zu sein.
  • Das Planungsergebnis darf nicht allein nur mehr Nutzung (und Verkehr) sein. Es muss immer auch eine Aufwertung angeboten werden und dazu die Finanzmittel zur Verfügung stehen (z.B. aus Planungsmehrwerten) Daher muss jede Mehrnutzung auch zu mehr Siedlungsqualität führen. Diese muss mit den Betroffenen ausgehandelt werden (partizipative Planung.
  • Bei Verdichtung muss zu Beginn der Planung klar ausgewiesen werden, wie der zusätzliche Verkehr organsiert werden kann. Neben autofreiem Wohnen kommt der Parkierung eine Schlüsselrolle zu (nächster Punkt).
  • Im Bericht auf S. 27 beantragen wir unter „Siedlungsentwicklung nach Innen“ folgendes zusätzliches Alinea: „Das Flächenpotential von Parkplätzen ist v.a. in Verdichtungsgebieten anderweitig zu nutzen, Parkplätze sind wenn immer möglich unterirdisch anzuordnen oder in Bauten zu integrieren.“
  • Die Gemeinde sollte eine klare Vorstellung entwickeln, welches die Schlüsselparzellen für die Umsetzung des REK von übergeordneter Bedeutung sind. Für diese Parzellen müsste sich die Gemeinde Planungsvereinbarungen mit den Eigentümern treffen oder diese Parzellen, wenn möglich kaufen oder im Tausch erwerben.

Landschaft und Freiraum

  • Wir beantragen, dass dieser Teil des Berichts in „Landschaft, Freiraum und Lebensräume“ umbenannt wird. Im Abschnitt 4.3 sollten zu den Lebensräumen Ziele zu Biodiversität, Siedlungsökologie, Aussenraumgestaltung sowie Vernetzungsprojekten festgehalten werden.
  • Der Wildwechsel zwischen Buchsiwald und Hofwilwald, der ein entscheidender Teil des Wildwechesls Grauholz-Frienisberg ist, funktioniert heute unzureichend. Der eingezeichnete Pfeil ist nur sinnvoll, wenn auf der verbleibenden freien Fläche der Parzellen 238 und 609 (nördlich des eingezeichneten Pfeils) ein Planungsvorbehalt festgelegt wird. Die Gemeinde sollte mit dem Kanton dafür sorgen, dass eine entsprechende Planung angegangen wird. Dies ist im Bericht auf Seite 39 zu konkretisieren. Eine Möglichkeit, eine Grünbrücke zu realisieren, würde sich allenfalls beim Ausbau der Grauholzautobahn anbieten (Ergänzung der bestehenden Grünbrücke über die Autobahn, Kompensationsmassnahme).
  • Auf Seite 39 sollte ergänzt werden: „Im Oberlauf des Chilchmattbaches im Bärenried sind Vorkehrungen für eine Retention zu treffen.“ Dies ist mit der Renaturierung des Kilchmattbachs bereits angedacht worden.
  • Es fehlt ein Entwicklungskonzept für die Naherholung und die im Naherholungsgebiet liegenden Anlagen wie Saal- und Freizeitanlage, Hirzenfeld und Bärenried.
  • Der Urtenenbach sollte renaturiert werden und im Gesamtkonzept entsprechend eingetragen werden. Die Realisierung erfolgt am besten im Zusammenhang mit der Erweiterung des Golfparks

Verkehr & Mobilität

Für die GFL stehen folgende Massnahmen im Vordergrund:

  • Uns fehlt im Bericht eine klare Priorisierung der Verkehrsfragen bei allen Vorhaben mit Nutzungserhöhung.
  • Das Flächenpotential von Parkplätzen ist v.a. in Verdichtungsgebieten anderweitig zu nutzen, Parkplätze sind wenn immer möglich unterirdisch anzuordnen.
  • Die Förderung des Langsamverkehrs ist zu bescheiden und zu unverbindlich.
  • Gute Rahmenbedingungen für ein Mobilitätszentrum beim Bahnhof schaffen
  • Tempo 30 im gesamten Siedlungsgebiet, d.h. auch auf der auf Oberdorf- und Bernstrasse
  • Buslinie ins Hirzenfeld anstreben (allenfalls sogar als Tangentialbuslinie Zollikofen – Hirzenfeld, Bahnhof Buchsi, Golfpark, Urtenen).
  • Rechtliche Grundlage für die Einrichtung von Begegnungszonen schaffen
  • Aktives Fördern von autofreiem Wohnen
  • Anzahl Kurzzeitparkplätze überprüfen ev. zu Gunsten Langsamverkehr verlagern.
  • Die Verbesserung der Erschliessung von Buchsi mit dem öffentlichen Verkehr könnte in grösserem Ausmass überprüft werden als in der Karte eingezeichnet (z.B. Bus ins Hüslimoos über das Riedli). Insbesondere die Anpassung des Angebotes an die steigende Wohnbevölkerung könnte konkretisiert werden (10 Minuten Takt, Erschliessung Riedli, Erschliessung Bodenacker-Hirzenfeld, Erschliessung Mühlestrasse / Moosgasse)
  • Harmonisierung des Fahrplans mit Anschlüssen in Bern auch an Wochenenden.
  • Für alle Massnahmen sind auch Finanzierungsmöglichkeiten aufzuführen.

Ursula Probst Stucki

Präsidentin GFL Buchsi