Motion: pestizidfreie Gemeinde Münchenbuchsee

Die Schweiz gehört zu den Ländern mit einem hohen Pestizideinsatz, so werden pro Jahr rund 2000 Tonnen Pestizide eingesetzt. Bereits 2005 lautete das agrarpolitische Etappenziel des Bundes, den Pflanzenschutzmittelverbrauch auf 1500 Tonnen jährlich zu senken. Während in den Gemeinden und in den privaten Gärten Pestizide meist aus ästhetischen Motiven eingesetzt werden, werden Pestizide in Land- und Forstwirtschaft aus wirtschaftlichen Gründen eingesetzt. Pestizide sind unterschiedliche chemisch-synthetische Produkte, die giftig auf unerwünschte Organismen wie Tiere und Pflanzen wirken und nach den «Ziel-Organismen» unterteilt werden (Insektizide gegen Insekten, Herbizide gegen Pflanzen und Fungizide gegen Pilze).

Seit 2001 existiert in der Schweiz ein generelles Anwendungsverbot für Herbizide auf und an Strassen, Wegen und Plätzen, um das Grund- und Trinkwasser zu schützen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) stellte 2015 fest, dass lediglich 60% der Gemeinden vollständig auf Herbizide verzichten. Leider ist nicht sichergestellt, dass das Anwendungsverbot sowie der generelle Verzicht von Herbiziden bei Aufträgen Dritter umgesetzt werden.

Der Einsatz von diesen giftigen Produkten ist aufgrund der Folgen für die Natur umstritten. Ein breites Bündnis aus Landwirtschafts-, Trinkwasserversorger-, Gewässerschutz-, Umwelt-, Gesundheits- und Konsumentenkreisen haben im Mai 2016 den «Pestizid-Reduktionsplan Schweiz»1 lanciert. Obschon Alternativen existieren, werden diese bisher wenig genutzt. Dabei können mit realisierbaren Massnahmen der Pestizideinsatz um 40-50% in der Landwirtschaft und 80% im Siedlungsbereich reduziert werden.

Der Gemeinderat wird gebeten, folgende Punkte umzusetzen und dem GGR entsprechende Geschäfte vorzulegen:

  1. Grundsätzlich verzichtet die Gemeinde Münchenbuchsee auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden (Pflanzenschutzmittel) auf allen Flächen der Gemeinde.
  2. Festlegung von Vorgaben und Qualitätskriterien zur Umsetzung des Pestizidverzichts bei Aufträgen an Dritte zur Pflege öffentlicher Flächen (Dienstleitungsunternehmen).
  3. Verankern des Pestizidverzichtes bei Verpachtung gemeindeeigener Flächen für landwirtschaftliche Nutzung sowie bei Abgabe gemeindeeigner Flächen im Baurecht.
  4. Information und Beratung zur Umsetzung eines Pestizid-Verzichts und zur Förderung der Biodiversität für Private und Unternehmen durch die Gemeinde oder aktive Unterstützung eines entsprechenden Angebotes.

Peter Stucki, GFL-Fraktion