Postulat: Einführen von Begegnungszonen in Münchenbuchsee

Der Gemeinderat wird gebeten zu prüfen:

  • Wo in Münchenbuchsee Begegnungszonen eingeführt werden könnten und
  • Wie im Laubbergquartier eine solche Zone realisiert werden kann.

Begründung:

In den vergangenen Jahren wurde Tempo 30 in vielen Quartieren von Münchenbuchsee erfolgreich umgesetzt. Die GFL ist überzeugt, dass die Einführung von Begegnungszonen die Lebensqualität und die Sicherheit in einzelnen Ortsteilen stark verbessern würde.

Die Begegnungszone wurde 2002 als neues Verkehrsregime in die Strassenverkehrsgesetzgebung aufgenommen. Seither hat die sie einen Siegeszug angetreten: Heute gibt es in der Schweiz mehrere hundert solche Zonen, auch Frankreich und Belgien kennen mittlerweile gleichartige Regelungen.

Begegnungszonen können überall dort zum Einsatz kommen, wo eine Mischung der Verkehrsteilnehmer zu einem besseren Verkehrsablauf als die Verkehrstrennung führt. Neben klassischen Wohnquartieren ist dies beispielsweise bei Bahnhofsvorplätzen, in Altstadtsituationen, in Geschäftsquartieren oder im Bereich von Schulhäusern der Fall. Begegnungszonen können ein ganzes Quartier umfassen oder in kurzen Abschnitten installiert werden. Es gibt sie bereits in kleinen Gemeinden wie auch in grossen Städten.

In einer Begegnungszone gelten folgende Regeln:

  • Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
  • FussgängerInnen haben Vortritt…
  • … sie dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern.
  • Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Besten Dank

Ursula Probst, Fraktion GFL