Viele Worte und wenig Spielraum bei der Mehrwertabgabe

In der GGR-Sitzung vom 24.08.2017 waren das Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten und das Reglement der zugehörigen Spezialfinanzierung traktandiert. Nachdem die Mehrwertabgabe die Ortsplanrevision von Köniz fast zu Fall gebracht hätte, war Spannung garantiert. In der Mitwirkung wurden denn auch die unterschiedlichsten Vorschläge thematisiert.

In der Detailberatung zeigte sich rasch, dass den vielen Worten wenig Taten folgen, da das übergeordnete Recht (Raumplanungsgesetz, kantonales Baugesetz) den Handlungsspielraum der Gemeinden stark einschränkt. So setzte sich grossmehrheitlich die Einsicht durch, dass der Vorschlag des Gemeinderates unter den gegebenen Umständen der bestmögliche Kompromiss ist. Zum Glück widerstand der GGR auch der Versuchung, übergeordnetem Recht widersprechende Artikel ins Reglement aufzunehmen, wie das in Köniz nun vorgeschlagen wird. Nach einer längeren Diskussion in überaus konstruktiver Atmosphäre wurden die Reglemente bis auf kosmetische Änderungen nach den Vorschlägen des GR verabschiedet. Ein Antrag der SP und der GFL, die Verwendung der Gelder etwas klarer zu umschreiben, wurde leider abgelehnt.

Das letzte Kapitel in Sachen Mehrwertabgabe ist damit sicher nicht geschrieben, die nächsten werden aber von den nationalen und kantonalen Räten kommen müssen, die uns eine problematische und teils unklare Rechtslage beschert haben.

Als grosser Wermutstropfen bleibt für die GFL die Mehrwertabgabe auf Ausnahmebewilligungen und auf dem Betrieb von Mobilfunkantennen. Dieses Anliegen wurde 2008 vom GGR in einer Motion an den GR überwiesen (Motion Thomas Scheurer, GFL), fast auf den Tag genau 9 Jahre nach der Erheblichkeitserklärung hat der GR in der Sache immer noch nichts getan. Schlussendlich war aber auch für die GFL eine rasche Verabschiedung der Reglemente wichtiger, weil sonst der Mehrwert aus der Überbauung Strahmmatte nicht ausreichend abgeschöpft werden könnte.

Luzi Bergamin, GFL Fraktion