Von der alten Post zu schlecht verdaubarer Bau-Kost

Die GFL ist empört über das, was auf der Parzelle der alten Post gebaut werden könnte. Die GFL hat daher Einsprache gegen die vorgesehene Zone mit Planungspflicht (ZPP) Bärenareal erhoben und hält daran fest, wenn nötig mit weiteren rechtlichen Schritten. Warum?

Ortsbild wird verschandelt

Die Firma Halter, Besitzerin der Post-Parzelle, ist bekannt dafür, dass sie zentral gelegene Grundstücke kauft und diese mit hoher Nutzung bei tiefen Baukosten und grosser Rendite überbaut. So auch beim Bahnhof Münchenbuchsee: Die ZPP ermöglicht ein bis 20 m hohes Gebäude mit 6-8 Stockwerken, so hoch wie der First des Bären und allenfalls sogar noch 3m höher. Dieses hohe Haus käme inmitten von 5 denkmalgeschützten Bauten beidseits der Bahngeleise zu stehen. Hier braucht es eine klare Korrektur der ZPP: das neue Gebäude muss sich dem Bären klar unterordnen und darf maximal so hoch wie die Traufe des Bären sein. Nur so sind gute Lösungen im Sinne des Ortsbildes beim Bahnhof möglich.

Gefahrenherd Einfahrt Tiefgarage

Damit nicht genug. Die Zufahrt in die Tiefgarage soll gleich neben dem Bären erfolgen, also dort wo die Hauptverbindung des Fuss- und Veloverkehrs zum Bahnhof durchführt. Die Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmenden ist, auch wegen der schlechten Sichtverhältnisse, vorprogrammiert. Hier braucht es eine andere Lösung.

Grössere Bahnhof-Unterführung muss mitgeplant werden

Die vor Jahrzehnten gebaute Bahnunterführung genügt den heutigen Verhältnissen nicht mehr. Zusammen mit dem Bauvorhaben auf der PostParzelle muss auch eine grossszügigere Bahn Unterführung mitgeplant werden. Für eine gute Lösung braucht es dazu unter Umständen auch einen Teil der Post-Parzelle (Untergeschoss). Dies muss im Planungszweck festgehalten werden.

Die GFL fordert:

Die Bestimmungen der ZPP Bärenareal müssen erheblich angepasst werden, damit dort ein Bauvorhaben realisiert wird, welches auf Ortsbild und Langsamverkehr Rücksicht nimmt.